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VwGH: Umsatzsteuer bei „Handy-Providern“ aus dem Drittland mit ihren Leistungen an Drittlandkunden

SteuerrechtRdW 2005/594RdW 2005, 522 Heft 8 v. 16.8.2005

Im Drittland wohnhafte Kunden von im Drittland ansässigen „Handy-Providern" telefonieren mit dem Handy während eines Österreich-Aufenthaltes. Nach VwGH fällt keine Umsatzsteuer an.

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