vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 19 EStG: Kein Zufluss bei Änderung der Fälligkeit vor Fälligkeit

SteuerrechtW. DoraltRdW 2005/590RdW 2005, 511 Heft 8 v. 16.8.2005

Eine Änderung der Fälligkeit löst den Zufluss aus, wenn die Forderung bereits fällig war. Wird dagegen die Fälligkeit neu festgesetzt, noch bevor die Forderung fällig war, dann bewirkt diese Vereinbarung nicht den Zufluss.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!