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Unterbrechung/Fortsetzung eines in Österreich anhängigen Verfahrens nach Insolvenzeröffnung in Deutschland

WirtschaftsrechtJudikatur InsolvenzrechtRdW 2005/566RdW 2005, 490 Heft 8 v. 16.8.2005

Art 3 EuInsVO, Art 4 Abs 2 lit b EuInsVO, Art 15 EuInsVO

§ 221 Abs 2 Z 6 KO, § 231 KO

Wird über ein in Österreich wegen Forderungen aus Lieferungen bekl deutsches Unternehmen nach Prozessbeginn das Insolvenzverfahren in Deutschland eröffnet, entscheidet das österreichische Recht darüber, ob es zu einer Unterbrechung bzw Fortführung des in Österreich anhängigen Verfahrens kommt.

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