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Rücktrittsrecht des Masseverwalters auch bei (gerichtlichen) Vergleichen

WirtschaftsrechtJudikatur InsolvenzrechtRdW 2005/564RdW 2005, 490 Heft 8 v. 16.8.2005

§ 21 Abs 1 KO

Das Rücktrittsrecht des Masseverwalters gem § 21 Abs 1 KO erstreckt sich auch auf (gerichtliche) Vergleiche, die im Austauschverhältnis stehende Leistungspflichten der Vertragspartner zum Gegenstand haben.

OGH 12.04.2005, 1 Ob 57/05x

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