Mit seiner jüngsten Entscheidung OGH 11.01.2005, 10 Ob 73/04i, zur Sittenwidrigkeit von Abfindungsklauseln zugunsten atypisch stiller Gesellschafter hat der OGH einige Unklarheiten seiner bisherigen Rsp auf diesem Gebiet beseitigt. Darüber hinaus wird anhand dieser Entscheidung der Versuch der Beantwortung weiterer offen gebliebener Fragen unternommen.
1. Die Entscheidung 10 Ob 73/04i