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Keine Familienbeihilfe bei ständigem Aufenthalt der Kinder in Kroatien

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2005/528RdW 2005, 460 Heft 7 v. 15.7.2005

§ 5 Abs 3 FLAG - Halten sich die beiden Töchter eines österreichischen Staatsbürgers zu Schul- und Studienzwecken in Kroatien auf und verbringen selbst die Schulferien nur teilweise in Österreich, so steht die Bestimmung des § 5 Abs 4 FLAG aF (nunmehr Abs 3) dem Familienbeihilfenanspruch entgegen.

VwGH 27.04.2005, 2002/14/0050

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