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Gesetzwidrige Vereinsrichtlinien und ihre Anwendung durch den UFSAnmerkung und Ergänzung zu Doralt, RdW 2005/237 , S 491

SteuerrechtMag. Bernhard RennerRdW 2005/510RdW 2005, 456 Heft 7 v. 15.7.2005

Doralt hat die begünstigende Verwaltungspraxis der Besteuerung von Vereinsfunktionären wohl zu Recht als „gesetzwidrig“ bezeichnet. Ihn hat dabei überrascht, dass auch der UFS eine Entscheidung damit begründet hat.

1. Nochmals: Privilegien von Vereinsfunktionären

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