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Keine Überprüfung der Beweiswürdigung durch OGH als Kartellobergericht

WirtschaftsrechtJudikatur WettbewerbsrechtRdW 2005/465RdW 2005, 427 Heft 7 v. 15.7.2005

§ 66 AußStrG idF BGBl I 2003/111

Der OGH wird auch alsKartellobergerichtim kartellgerichtlichen Verfahren ausschließlich alsRechtsinstanztätig; zurÜberprüfungderBeweiswürdigungist er damit - ebenso wie in allen anderen Verfahrensarten -in keinem Fallberufen. Daranändertauch dasneueAußerstreitgesetznichts. Ebenso irrelevant ist es, dass sich die Senatsbesetzung in der Tatsacheninstanz geändert hat.

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