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„Zusammenführung“ eines Anderkontos mit Girokonto - Haftung der Bank gegenüber Treugeber

WirtschaftsrechtJudikatur BankenrechtRdW 2005/459RdW 2005, 422 Heft 7 v. 15.7.2005

§ 1002 ABGB, §1295 ABGB

Z 34 ABGB ÖKR 2000

Stimmt die Bank einer „Zusammenführung“ des Anderkontos mit dem Girokonto des Treuhänders zu, womit sie in Verfolgung eigener Interessen billigend in Kauf nimmt, Fremdgelder zur Deckung ihrer Forderungen aufrechnungsweise in Anspruch zu nehmen, ist eine deliktische Haftung der Bank gegenüber dem Treugeber zubejahen.

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