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Rückzahlung einer verdeckten Gewinnausschüttung - EinlageKeine Rückstellung für Ersatzverpflichtung

SteuerrechtRdW 2005/332RdW 2005, 326 Heft 5 v. 17.5.2005

Die Rückzahlung einer verdeckten Gewinnausschüttung begründet nicht negative Einnahmen, sondern eine Einlage, entschied der BFH. Gleichzeitig schloss der BFH eine Rückstellung für die Ersatzverpflichtung aus.

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