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AfA und Kilometergeld auch für ein fremdes Fahrzeug?

SteuerrechtRdW 2005/276RdW 2005, 242 Heft 4 v. 15.4.2005

In Abkehr von den früheren Richtlinien ist nach den neuen LStR und den neuen EStR das Kilometergeld auch dann abzugsfähig, wenn ein fremdes Fahrzeug verwendet wird. Dagegen kann eine AfA bei Verwendung eines fremden Fahrzeuges nach wie vor nicht geltend gemacht werden. - Der Widerspruch ist offenkundig.

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