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Speditionstarif für Kaufmannsgüter: Keine Anwendung auf Regressansprüche

WirtschaftsrechtJudikatur HandelsrechtRdW 2005/259RdW 2005, 220 Heft 4 v. 15.4.2005

AÖSp: § 29

§ 29 AÖSp, wonach der Spediteur über die gesetzlichen Ansprüche hinaus die ortsüblichen Spesen und Zinsen verrechnen darf, ist nicht auf den vom Spediteur gegen den Versender geltend gemachten Ersatz jenes Schadens anzuwenden, den er seinem Frachtführer aus dem schadenverursachenden Verhalten des Versenders zu ersetzen hat (Regressanspruch).

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