MRG: § 3 Abs 2 ABGB: § 1096
Bei der Frage, ob der Vermieter im Rahmen seiner Erhaltungspflicht Trinkwasserrohre aus Blei austauschen muss, ist zu differenzieren, ob es um die Hauptwasserleitungen des Hauses oder um die Zuleitungen in den Mietobjekten geht.