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Erhaltungspflicht des Vermieters - Trinkwasserleitungen aus Blei

WirtschaftsrechtJudikatur Miet- & WohnrechtRdW 2005/253RdW 2005, 218 Heft 4 v. 15.4.2005

MRG: § 3 Abs 2 ABGB: § 1096

Bei der Frage, ob der Vermieter im Rahmen seiner Erhaltungspflicht Trinkwasserrohre aus Blei austauschen muss, ist zu differenzieren, ob es um die Hauptwasserleitungen des Hauses oder um die Zuleitungen in den Mietobjekten geht.

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