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OGH: Kein Schutz von Unternehmensdaten nach dem DSG?

Wirtschaftsrechtao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar JahnelRdW 2005/244RdW 2005, 200 Heft 4 v. 15.4.2005

Entgegen der Ansicht des OGH verletzt ein ehemaliger Mitarbeiter, der Unternehmensdaten für eigene Zwecke weiterverwendet, datenschutzrechtliche Bestimmungen.

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