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VwGH zur Vorsteuer für Gemeindefriedhöfe

SteuerrechtRdW 2005/239RdW 2005, 192 Heft 3 v. 15.3.2005

Der VwGH hatte jüngst zu prüfen, ob - entgegen der bestehenden Verwaltungspraxis - die Gemeinden aufgrund des EG-Rechts Vorsteuern für ihre Friedhöfe bekommen.

Die beschwerdeführende Gemeinde errichtete für ihren Friedhof eine Einsegnungshalle und machte Vorsteuern geltend. Für diese Halle wurden Benützungsgebühren erhoben und der Umsatzsteuer unterworfen.

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