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Besteuerung von Vereinsfunktionären - gesetzwidrige Richtlinien

SteuerrechtW. DoraltRdW 2005/237RdW 2005, 191 Heft 3 v. 15.3.2005

Großzügig sind die Vereinsrichtlinien zu Vereinsfunktionären und anderen Mitarbeitern in Vereinen. Das Gesetz wird einfach ausgeblendet.

1. Die Einkunftsart

Problematisch ist in den Vereinsrichtlinien bereits die Einkunftsart: Liegt ein Dienstverhältnis nicht vor, dann sind die Einkünfte eines gewählten Funktionärs nach § 22 Z 2 EStG zu erfassen (Rz 763).

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