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GesRÄG 2005 - Zu den geplanten Änderungen beim Aufsichtsrat

WirtschaftsrechtRA Dr. Clemens EgermannRdW 2005/101RdW 2005, 66 Heft 2 v. 15.2.2005

Vor kurzem wurde der Entwurf zum Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz (GesRÄG) 2005 zur Begutachtung versandt. Er sieht wesentliche Novellen zum SE-Gesetz, zum Abschlussprüfer sowie zum Aufsichtsrat vor. Der folgende Beitrag stellt die geplanten Änderungen beim Aufsichtsrat überblicksartig dar; der Schwerpunkt liegt im AktG.

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