Vor kurzem wurde der Entwurf zum Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz (GesRÄG) 2005 zur Begutachtung versandt. Er sieht wesentliche Novellen zum SE-Gesetz, zum Abschlussprüfer sowie zum Aufsichtsrat vor. Der folgende Beitrag stellt die geplanten Änderungen beim Aufsichtsrat überblicksartig dar; der Schwerpunkt liegt im AktG.