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Rechtsweg bei Ermessensentscheidung der AUVA auf Versehrtenrentenabfindung

ArbeitsrechtJudikatur Allgemeines SozialversicherungsrechtRdW 2005/65RdW 2005, 40 Heft 1 v. 18.1.2005

ASGG: § 65 ASVG: § 184

Ein von der AUVA erlassener Bescheid, mit dem einem Antrag auf Abfindung einer Versehrtenrente nicht stattgegeben wurde, kann beim Sozialgericht angefochten werden: Selbst wenn kein individueller Rechtsanspruch auf Abfindung der Rente vorliegt, besteht doch ein Anspruch des Versicherten auf gesetzmäßige Ermessensübung, der auch verfahrensmäßig nachprüfbar sein muss.

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