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Betriebliches Kampfverbot und betriebsverfassungsrechtliche Friedenspflicht

Arbeitsrechtao. Univ.-Prof. DDr. Günther LöschniggRdW 2005/51RdW 2005, 32 Heft 1 v. 18.1.2005

Konflikte zwischen Belegschaft und Unternehmensführung münden vielfach in „arbeitskampfähnliche“ Maßnahmen. Oft ist dies auch mit dem Schritt in die Öffentlichkeit (zB Flugzettelaktionen) verbunden. Dem OGH1)1)Der folgende Beitrag ist eine Besprechung der E des OGH v 19.11.2003, 9 Ob A 125/03b, abgedruckt in diesem Heft auf Seite 35, RdW 2005/52; s hiezu auch den Beitrag von Cerny, Zur Frage einer betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht, DRdA 2004, 517, auf den in diesem Zusammenhang aus drucktechnischen Gründen nicht mehr eingegangen werden konnte. zufolge besteht in diesen Fällen für den Betriebsrat nur ein sehr eingeschränkter Handlungsspielraum, da er an die sog betriebsverfassungsrechtliche Friedenspflicht gebunden ist.

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