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Räumungskosten einer kridamäßig versteigerten Liegenschaft sind keine Sondermassekosten

WirtschaftsrechtJudikatur InsolvenzrechtRdW 2005/39RdW 2005, 28 Heft 1 v. 18.1.2005

EO: § 156 Abs 2 , § 349 KO: §§ 46 ff

Die Räumungskosten einer kridamäßig versteigerten Liegenschaft (seien sie solche iSd § 349 EO oder - wie hier - bloße Beseitigungskosten) sind keine Sondermassekosten.

OGH 27.05.2004, 8 Ob 45/04g

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