vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Durch UrhG geschütztes Computerspiel

WirtschaftsrechtJudikatur ImmaterialgüterrechtRdW 2005/29RdW 2005, 24 Heft 1 v. 18.1.2005

UrhG §§ 3 , 4 , 40a , 73 Abs 2

Bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit von Computerspielen ist zwischen der bildlichen Darstellung auf dem Bildschirm und dem den Spielverlauf steuernden Programm zu unterscheiden. Das Programm kann nach § 40a UrhG geschützt sein; für den Schutz der bildlichen Darstellung kommt der Schutz einzelner Elemente und der Schutz der Darstellung als Ganzes in Betracht, die regelmäßig ähnlich einem Film abläuft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!