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Bewirtungsspesen zum Zwecke der Informationsgewinnung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2005/865RdW 2005, 791 Heft 12 v. 15.12.2005

§ 20 Abs 1 Z 3 EStG, § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG - Handelt es sich bei den Bewirtungsspesen eines Journalisten und Organisators von Festspielen um solche mit Entgeltcharakter zum Zwecke der Informationsgewinnung, dann liegen - abzüglich eines erforderlichenfalls im Schätzungswege zu ermittelnden Anteils eigener Konsumation - rein betrieblich/beruflich veranlasste Aufwendungen vor. Die Bewirtungsspesen können somit ohne die in § 20 Abs 1 Z 3 EStG normierte Halbierung als Betriebsausgaben/Werbungskosten abgezogen werden und auch die darauf entfallenden Vorsteuern können zur Gänze berücksichtigt werden.

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