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Ausschluss gleichgeschlechtlicher Lebenspartner von Mitversicherung verfassungswidrig

ArbeitsrechtJudikatur Allgemeines SozialversicherungsrechtRdW 2005/851RdW 2005, 775 Heft 12 v. 15.12.2005

§ 123 Abs 8 lit b ASVG

Der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Personen, die mit einem Versicherten in einem gemeinsamen Haushalt leben und den Haushalt unentgeltlich führen, von der Mitversicherung in der Krankenversicherung ist verfassungswidrig. § 123 Abs 8 lit b ASVG und § 83 Abs 8 GSVG sowie die darauf beruhenden Satzungsbestimmungen der NÖ GKK und der SVA werden daher mit 31. 7. 2006 aufgehoben.

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