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Probleme der Beschäftigung nach Bedarf

ArbeitsrechtMag. Andreas GerhartlRdW 2005/840RdW 2005, 759 Heft 12 v. 15.12.2005

In der Entscheidung vom 22.12.2004, 8 Ob A 116/04y (bekannt geworden als Rechtssache Wippel gegen Peek & Cloppenburg GmbH & CoKG), bezog der OGH zum Problem der Bedarfsarbeitsverträge grundsätzlich Stellung1)1) Zustimmend Schwarz , Teilnichtigkeit von Arbeitszeitvereinbarungen ohne Festlegung von Ausmaß und Lage der Arbeitszeit, DRdA 2005, 417, und Obereder / Trenner , Zuschläge zum Entgelt bei (teil-) nichtigen Arbeitszeitvereinbarungen, ASoK 2005, 310. . Dabei wurden vom OGH neue, zumindest mE teilweise überraschende und unerwartete Feststellungen zur Rechtslage getroffen und neue Lösungswege beschritten. ME können jedoch nicht alle Teile dieses Erkenntnisses befriedigen; im Rahmen dieses Aufsatzes soll daher auf manche problematische Punkte dieser (sehr umfangreichen) Entscheidung2)2) Zu einem bereits sehr lange dauernde Rechtsstreit, mit dem auch bereits der EuGH befasst wurde; vgl zum Vorlagebeschluss des OGH ecolex 2002/291 (Mazal) = DRdA 2002/48 = JBl 2003, 126; Mosler , Beschäftigung nach Bedarf, Arbeitsrechtliche Grenzen der flexiblen Teilzeitarbeit, DRdA 2002, 461. Der EuGH hat die ihm vom OGH vorgelegten Fragen mit Urteil vom 12.10.2004 , C-313/02 , in dem Sinne beantwortet, dass die Entscheidung ausschließlich nach Maßgabe der innerstaatlichen Rechtslage zu erfolgen hat. Da der OGH nunmehr einen Aufhebungsbeschluss gefasst hat, ist der Rechtsstreit im Übrigen weiterhin nicht beendet. eingegangen werden. Zielsetzung ist dabei, einige aus ihr resultierende Probleme aufzuzeigen.

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