vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFH zur Zuwendung einer Reise mit „Mischprogramm“ als Arbeitslohn

SteuerrechtMag. Bernhard RennerRdW 2005/800RdW 2005, 724 Heft 11 v. 15.11.2005

Bei vom Arbeitgeber für Arbeitnehmer finanzierten Reisen, die sowohl im betrieblichen Interesse liegen als auch touristisches Programm bieten, ist nach Ansicht des deutschen BFH1)1) Urteil vom 18.08.2005 , VI R 32/03 . eine Aufteilung in Arbeitslohn und betriebliches Eigeninteresse grundsätzlich dann möglich, wenn die Zuwendungen bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls gemischt veranlasst sind.

Allgemeines zur Qualifikation von Reisen als Arbeitslohn 1)1) Urteil vom 18.08.2005 , VI R 32/03 .

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!