vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dienstzeugnis eines Rechtsanwaltsanwärters

ArbeitsrechtRA Dr. Ernst EypeltauerRdW 2005/770RdW 2005, 700 Heft 11 v. 15.11.2005

Der Inhalt eines Dienstzeugnisses führt vermehrt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Bei der Ausstellung von Dienstzeugnissen kommt insb der richtigen Angabe der Art der Beschäftigung des Arbeitnehmers Bedeutung zu. Entgegen der Rechtsansicht des OGH hat ein Rechtsanwaltsanwärter Anspruch auf Nennung jener Fachbereiche im Dienstzeugnis, in denen er tätig war. Im Ergebnis, wenn auch aus anderen Gründen, zu folgen ist hingegen der Ansicht des OGH, dass der Begriff „Rechtsanwaltsanwärter“ und nicht der Begriff „Konzipient“ zu verwenden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!