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Begünstigte Auslandstätigkeit - Personalgestellung an ausländisches Unternehmen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2005/728RdW 2005, 655 Heft 10 v. 17.10.2005

§ 3 Abs 1 Z 10 EStG - Wird ein Dienstnehmer (im Rahmen einer Personalgestellung) für zwei Jahre befristet nach Singapur entsendet und erbringt er dort für einen ausländischen Gestellungsnehmer Engineering-Leistungen, kann die Steuerbegünstigung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG auch dann zur Anwendung kommen, wenn die begünstigte Anlage im Ausland durch ein ausländisches Unternehmen errichtet wird.

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