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Invaliditätspension für ältere Arbeitnehmer - keine Verlängerung des Rahmenzeitraums durch neutrale Zeiten

ArbeitsrechtJudikatur Sozialversicherung - LeistungsrechtRdW 2005/720RdW 2005, 636 Heft 10 v. 17.10.2005

§ 236 ASVG, § 255 Abs 4 ASVG

1. Der Gesetzgeber hat eine Verlängerung des in § 255 Abs 4 ASVG normierten Beobachtungszeitraums um neutrale Zeiten (hier: Zeiten des Bezugs einer Invaliditätspension) bewusst nicht angeordnet. Es fehlt daher an einer Gesetzeslücke, die eine analoge Anwendung der Bestimmung des § 236 Abs 3 ASVG auf § 255 Abs 4 ASVG ermöglichen würde.

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