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Unterbrechung eines in Österreich anhängigen Verfahrens wegen Sicherungsverfahren in Deutschland

WirtschaftsrechtJudikatur InsolvenzrechtRdW 2005/704RdW 2005, 617 Heft 10 v. 17.10.2005

§ 21 Abs 2 Nr 2 1. Fall dInsO

§ 7 KO

Bestimmt ein deutsches Insolvenzgericht hinsichtlich der Außenstände einer GmbH den Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter (§ 21 Abs 2 Nr 2 1. Fall dInsO), tritt damit eine Beschränkung der GmbH als Insolvenzschuldnerin ein, die - zumindest im Umfang des Prozessgegenstandes - derjenigen eines Gemeinschuldners gleichzuhalten ist. Die zweckorientierte Anpassung von deutschem materiellem Insolvenzrecht und österreichischem Prozessrecht gebietet daher das in Österreich anhängige Verfahren der GmbH, indem sie eine Darlehensforderung einklagt, gem § 7 KO zu unterbrechen.

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