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Wettbewerbswidriger Hinweis, einen Mitarbeiter eines Konkurrenzunternehmers eingestellt zu haben

WirtschaftsrechtJudikatur WettbewerbsrechtRdW 2005/700RdW 2005, 617 Heft 10 v. 17.10.2005

§ 1 UWG

Ein Unternehmer handelt wettbewerbswidrig, wenn er sich den guten Ruf eines Konkurrenzunternehmers dadurch zunutze zu macht, dass er gegenüber den Kunden des Konkurrenzunternehmers darauf hinweist, eine ihnen als bisheriger Mitarbeiter des Konkurrenzunternehmers bekannte Fachkraft eingestellt zu haben.

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