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Keine Passivlegitimation der K-Landeskrankenanstalten in Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 1 ASGG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/511RdW 2004, 561 Heft 9 v. 15.9.2004

ASGG: § 54 Abs 1

K-LKABG: § 4

Dienstgeber des Krankenhauspersonals in den K-Landeskrankenanstalten ist das Land K. Eine gegen ein Landeskrankenhaus gerichtete Feststellungsklage nach § 54 Abs 1 ASGG ist daher wegen mangelnder passiver Klagslegitimation abzuweisen. Bei einer eine „freie“ Betriebsvereinbarung (BV) betreffenden Klage kann das Land K auch nicht als Betriebsinhaber iSv § 29 ArbVG passivlegitimiert sein.

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