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Keine wirksame Zustellung via Telefax im Bereich der ZPO

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/509RdW 2004, 560 Heft 9 v. 15.9.2004

AVG: § 18 Abs 3 ZustG: § 1 Abs 2 , § 7 VO BGBl 1995/559: § 2 Abs 1 Satz 2

1. Nach § 1 Abs 2 ZustG gilt die Übermittlung einer Erledigung mit Telefax als Zustellung, soweit die Verfahrensvorschriften dies vorsehen. Dies ist nunmehr im Bereich des AVG nach dessen § 18 Abs 3 der Fall. Für den Bereich der ZPO fehlt jedoch eine vergleichbare Bestimmung, sodass eine Zustellung durch Telefax im Zivilprozess ausgeschlossen ist.

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