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Meldung von Nahrungsergänzungsmitteln vor Inverkehrbringen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/484RdW 2004, 540 Heft 9 v. 15.9.2004

LMG § 1 Abs 2 , § 18 Abs 1

Stimmt die Bezeichnung des angemeldeten Nahrungsergänzungsmittels nicht mit jener überein, unter der das Produkt in Verkehr gebracht wird, kann von einer ordnungsgemäßen Meldung des in Verkehr gebrachten Produkts iSd § 18 LMG nicht gesprochen werden. Diese Vorgangsweise ist einer - durch § 18 Abs 1 LMG verbotenen - Nichtmeldung des in Verkehr gebrachten Produkts gleichzuhalten.

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