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Reisestorno erst nach Bekanntwerden der Verzögerung des Heilungsverlaufs

RdW aktuellRdW 2004/455bRdW 2004, 513 Heft 9 v. 15.9.2004

Art 1 AVB, Art 3 AVB, Art 4 AVB - Nicht bereits der Eintritt einer schweren Erkrankung löst die Verpflichtung des Versicherungsnehmers einer Reiseannullierungskosten-Versicherung zur Stornierung der Reise aus, sondern erst seine Kenntnisnahme um die Bedeutung der Krankheit in Bezug auf ihre Auswirkungen auf den Reiseantritt. 7 Ob 124/04t.

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