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Motivkündigung: Strafverfahren / Aufsichtsratsmitgliedschaft

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/439RdW 2004, 488 Heft 8 v. 16.8.2004

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 1 lit e und i

Die Wahrnehmung seiner Verteidigungsrechte durch den AN in einem gegen ihn im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Bankangestellter geführten Strafverfahren ist als “Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis" iSd § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG (Kündigung wegen einer offenbar nicht unberechtigten Geltendmachung von AN-Ansprüchen) anzusehen.

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