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Behinderter Posaunist der Staatsoper - Versetzung in den Ruhestand

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/436RdW 2004, 483 Heft 8 v. 16.8.2004

BEinstG: §§ 8 , 8a BThPG: §§ 2 , 2b , 3 Abs 1 BThOG: §§ 18 , 21

Die Versetzung eines dauernd arbeitsunfähigen Mitglieds des Wr Staatsopernorchesters in den zeitlichen Ruhestand gem § 2 Abs 2 BThPG bedarf nicht der Zustimmung des Behindertenausschusses.

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