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Gültigkeit des Wechsels und Verpflichtung des Akzeptanten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/423RdW 2004, 471 Heft 8 v. 16.8.2004

WechselG Art 1 Z 5 , Art 25

Für die Gültigkeit des Wechsels als solcher reicht es schon aus, wenn es sich beim Namen des Bezogenen um einen möglichen Namen handelt, sei es auch, dass diese Person gar nicht existiert.

OGH 18.12.2003, 8 Ob 78/03h

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