WechselG Art 1 Z 5 , Art 25
Für die Gültigkeit des Wechsels als solcher reicht es schon aus, wenn es sich beim Namen des Bezogenen um einen möglichen Namen handelt, sei es auch, dass diese Person gar nicht existiert.
OGH 18.12.2003, 8 Ob 78/03h
WechselG Art 1 Z 5 , Art 25
Für die Gültigkeit des Wechsels als solcher reicht es schon aus, wenn es sich beim Namen des Bezogenen um einen möglichen Namen handelt, sei es auch, dass diese Person gar nicht existiert.
OGH 18.12.2003, 8 Ob 78/03h