vorheriges Dokument
nächstes Dokument

(Keine) Ausübung von Gestaltungsrechten des Hauptschuldners durch Bürgen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/414RdW 2004, 467 Heft 8 v. 16.8.2004

ABGB §§ 871 , 1353

Der erkennende Senat schließt sich der hL an, wonach der Bürge zur Anfechtung des zwischen Hauptschuldner und Gläubiger bestehenden Vertrages wegen Irrtums nicht legitimiert ist, da nur dem Hauptschuldner ein Gestaltungsrecht (sog rechtsverfolgende Einrede) zustehe.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!