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Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) - Anpassungsbedarf im Unternehmensreorganisationsgesetz (URG)

WirtschaftsrechtUniv.-Doz. Dr. Roman Rohatschek, Mag. Manuel StieglbauerRdW 2004/407RdW 2004, 457 Heft 8 v. 16.8.2004

Am 24. 9. 2003 hat der Nationalrat das Gesellschafts- und Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2003 (GIRÄG 2003) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird ein Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) geschaffen, das erstmals die Thematik des Eigenkapitalersatzes, die bisher durch die Rechtsprechung abgedeckt wurde, kodifiziert. Das Gesetz trat mit 1. 1. 2004 in Kraft.

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