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Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Pflichtteilsverzicht anlässlich der Gründung einer Privatstiftung oder einer Nachstiftung

WirtschaftsrechtRAA Dr. Johannes Hirtzberger, LL.M.RdW 2004/405RdW 2004, 450 Heft 8 v. 16.8.2004

Zwischen Erbrecht und Privatstiftungsrecht besteht ein tiefes Spannungsverhältnis. Bleibt es anlässlich der Gründung einer Privatstiftung/Nachstiftung unberücksichtigt, kann es bei Todfall des Erblassers/Stifters zur Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen infolge Schenkungsanrechnung kommen. Wird es bloß unzureichend berücksichtigt (durch Abgabe eines unbedingten Pflichtteilsverzichtes des Begünstigten), ist der Pflichtteilsberechtigte - sollte sich seine Position in der Privatstiftung verschlechtern - sogar noch schlechter gestellt, da die Anfechtung des Pflichtteilsverzichtes nur sehr eingeschränkt möglich ist. Dazu im Folgenden.

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