Seit zwanzig Jahren plagt man sich mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer in§ 22 Z 2 EStG. Kein Wunder: Die Regelung ist sprachlich unvollständig (“sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses"), außerdem passen die Begriffe nicht.
Seit zwanzig Jahren plagt man sich mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer in§ 22 Z 2 EStG. Kein Wunder: Die Regelung ist sprachlich unvollständig (“sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses"), außerdem passen die Begriffe nicht.