Gesellschaftlich veranlasste Forderungsverzichte und Schuldübernahmen sind Einlagen der Mutter- in die Tochtergesellschaft. Beim Forderungsverzicht von nicht werthaltigen Forderungen fallen nach der Auffassung der Finanzverwaltung Forderung und Verbindlichkeit in der Tochtergesellschaft zusammen (Confusio-Tatbestand), womit bei dieser ein Ertrag in der Höhe des nicht werthaltigen Teils der Forderung entsteht. Bei der Schuldübernahme durch die Muttergesellschaft wird hingegen in der Muttergesellschaft der Confusio-Tatbestand verwirklicht und liegt bei dieser ein entsprechender steuerwirksamer Ertrag vor.