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Stromliberalisierung: Teilwertabschreibung von Kraftwerken?

SteuerrechtRdW 2004/394RdW 2004, 435 Heft 7 v. 15.7.2004

Die Elektrizitätsgesellschaften haben im Jahr 1999 bei Laufkraftwerken und kalorischen Kraftwerken eine Teilwertabschreibung vorgenommen, weil in diesem Jahr die Stromliberalisierung in Kraft getreten ist; wegen des gesunkenen Strompreises am Beschaffungsmarkt seien die Kraftwerke nachträglich als Fehlmaßnahmen zu betrachten. Für die gesamte E-Wirtschaft wurde damals ein Abschreibungspotenzial von rund 60 Mrd Schilling geschätzt.

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