Die Elektrizitätsgesellschaften haben im Jahr 1999 bei Laufkraftwerken und kalorischen Kraftwerken eine Teilwertabschreibung vorgenommen, weil in diesem Jahr die Stromliberalisierung in Kraft getreten ist; wegen des gesunkenen Strompreises am Beschaffungsmarkt seien die Kraftwerke nachträglich als Fehlmaßnahmen zu betrachten. Für die gesamte E-Wirtschaft wurde damals ein Abschreibungspotenzial von rund 60 Mrd Schilling geschätzt.