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VwGH: AfA auch ohne Baurechnung

SteuerrechtRdW 2004/333RdW 2004, 364 Heft 6 v. 16.6.2004

Herstellungskosten und damit AfA sind gegebenenfalls im Schätzungsweg zu ermitteln.

Der Bf hatte um 1980 einen „Um- und Zubau“ an seinem zur Hälfte betrieblich genutzten Gebäude vorgenommen. Bei einer BP betreffend die Jahre 1992 bis 1998 wendete er ein, die Aktivierung der Gebäude-Herstellungskosten von mehreren Mio S sei versehentlich vergessen worden. Er begehrte die Berücksichtigung der AfA.

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