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Krankenstand: Neuer Entgeltfortzahlungsanspruch mit Beginn des neuen Arbeitsjahres

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/322RdW 2004, 354 Heft 6 v. 16.6.2004

EFZG § 2 Abs 1 und 4

Nach dem EFZG entsteht mit Beginn des nächsten Arbeitsjahres ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch auch dann, wenn die Dienstverhinderung in einem Arbeitsjahr beginnt und erst im nächsten endet.

OGH 21.01.2004, 9 Ob A 144/03x

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