Mit 1. 7. 2004 wird die neue Antipiraterie-VO der EG (VO)1)die derzeit geltende Verordnung (EG) Nr 3295/94 2)ersetzen. Damit erwarten sich Kommission und Rat nicht nur mehr Rechtssicherheit bei der Bekämpfung von Produktpiraterie und Nachahmungen, was durch die Einbeziehung bestimmter neuer Arten von Rechten an geistigem Eigentum in den Katalog der Schutzrechte der VO erfolgen soll, sondern soll den Rechtsinhabern auch der Zugang zu den Bestimmungen erleichtert werden. Dazu wird den Rechtsinhabern ein einschlägiges Rechtsmittel zur Seite gestellt, mit dem effektiver gegen betrügerische Aktivitäten vorgegangen werden kann.