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Neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Produktpiraterie

WirtschaftsrechtRA Dr. Philipp Spring, LL.M.RdW 2004/240RdW 2004, 263 Heft 5 v. 17.5.2004

Mit 1. 7. 2004 wird die neue Antipiraterie-VO der EG (VO)1)1)Verordnung (EG) Nr 1383 des Rates vom 22. 7. 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen, ABL L 196 v 2. 8. 2003, S 7.die derzeit geltende Verordnung (EG) Nr 3295/94 2)2) Verordnung (EG) Nr 3295/94 des Rates vom 22. 12. 1994 über Maßnahmen, welche das Verbringen von Waren, die bestimmte Rechte am geistigen Eigentum verletzen, in die Gemeinschaft sowie ihre Ausfuhr und Wiederausfuhr verbieten, ABl L 341 v 30. 12. 1994 idF Verordnung (EG) Nr 241/1999 des Rates vom 25. 1. 1999, ABl L 027 v 2. 2. 1999.ersetzen. Damit erwarten sich Kommission und Rat nicht nur mehr Rechtssicherheit bei der Bekämpfung von Produktpiraterie und Nachahmungen, was durch die Einbeziehung bestimmter neuer Arten von Rechten an geistigem Eigentum in den Katalog der Schutzrechte der VO erfolgen soll, sondern soll den Rechtsinhabern auch der Zugang zu den Bestimmungen erleichtert werden. Dazu wird den Rechtsinhabern ein einschlägiges Rechtsmittel zur Seite gestellt, mit dem effektiver gegen betrügerische Aktivitäten vorgegangen werden kann.

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