Rund 9 Mio e wurden nach Zeitungsberichten als Erfolgsprämie in Form von Stock Options an Manager der Telekom-Austria bezahlt. - Ob die Prämien steuerbegünstigt behandelt werden, ist nicht bekannt.
Die Steuerbegünstigung für die Ausübung von Stock Options, ist nur dann anzuwenden, wenn der Vorteil „allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer“ zusteht (§ 3 Abs 1 Z 15 lit c EStG).