BVergG § 98 Z 3 , § 93 Abs 2
Eine vertiefte Angebotsprüfung ist bei Lieferaufträgen nicht möglich, weil dem Auftraggeber die Geschäfts- und Kalkulationspolitik der Vorlieferanten nicht bekannt sein muss und der Vorlieferant weder Bieter noch sonstige Partei des Vergabeverfahrens ist.