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Ungewöhnlich niedrige Angebotspreise bei Lieferaufträgen

WirtschaftsrechtJudikatur zum VergaberechtRdW 2004/208RdW 2004, 226 Heft 4 v. 15.4.2004

BVergG § 98 Z 3 , § 93 Abs 2

Eine vertiefte Angebotsprüfung ist bei Lieferaufträgen nicht möglich, weil dem Auftraggeber die Geschäfts- und Kalkulationspolitik der Vorlieferanten nicht bekannt sein muss und der Vorlieferant weder Bieter noch sonstige Partei des Vergabeverfahrens ist.

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