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Keine Anwendung des LGVÜ auf Sessellifte

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/198RdW 2004, 222 Heft 4 v. 15.4.2004

JN: § 28 Abs 1 Z 1 LGVÜ/EuGVÜ: Art 2 ff, 13 Abs 3 , Art 14

Im Verhältnis zur Schweiz ist das LGVÜ anzuwenden. Beförderungsverträge sind von der Anwendung des LGVÜ ausgeschlossen, selbst wenn sie keiner sonstigen Konvention unterworfen sind. Darunter fällt auch die Beförderung mit einem Sessellift durch Kauf einer Liftkarte.

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