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Verjährung der Rückforderung überhöhter Versicherungsprämien

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/189RdW 2004, 217 Heft 4 v. 15.4.2004

VersVG § 5 Abs 2 und 3 , § 12 Abs 1

Bei den in § 5 VersVG aufgelisteten drei Voraussetzungen handelt es sich um kumulative. Wenn der Versicherer auch nur einer dieser Anforderungen nicht oder teilweise nicht entsprochen hat (wovon mangels Hinweis nach § 5 Abs 2 Satz 1 VersVG auszugehen ist), ist die inhaltliche Abweichung des Versicherungsscheins vom Antrag (hier: Umstufung der Kfz-Prämienstufe) für den Versicherten unverbindlich.

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